Fotoalbum-Drucker haben in Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich von niedriger Umsatzsteuer profitiert

FI_PB_A4-Soft-Text_W580xH388Großbritannien hat eines der komplexesten Umsatzsteuer-Regelwerke Europas. Im Vergleich dazu sind die Mehrwertsteuer-Regeln in Mitgliedstaaten wie die TVA in Frankreich oder die „moms i Sverige“ geradezu simpel. Laut Angaben der Steuerbehörde Ihrer Majestät (HMRC), akzeptiert sie, dass ein Fotobuch, welches als Minimum aus mehreren Seiten und einer Abdeckung besteht, die steifer als seine Seiten sind und gebunden ist, sich für die Nullbewertung als Buch qualifiziert“. Darüber hinaus akzeptieren die Steuereintreiber der Königin, dass ein Buch nicht unbedingt zum Lesen da ist, sondern auch zum Betrachten gestaltet sein kann. Damit überholt die Steuerbehörde die vorherige Regel eines Mindest-Textinhalts von 20% (was auch immer das bedeutet), damit ein gedrucktes Fotoalbum den gleichen Vorzug bei der Umsatzsteuerbehandlung erfährt wie ein gedruckter Roman. Zumindest war die Regel nicht ganz so restriktiv wie in Dänemark, wo der Text auf dänisch sein muss, um das Buch für den niedrigeren Steuersatz zu qualifizieren.

Jedoch erkennen die Bürokraten der Queen keinen Nullsatz für Fotobücher an, deren Seiten die Qualität von Fotoabzügen haben oder wenn das Fotobuch eine Spiralbindung hat.

Harmonisierung der Umsatzsteuern in der EU

In einer Harmonisierungsentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (Katalogisierung für Zoll, Abgaben und Umsatzsteuer) aus dem Dezember 2015 hat Brüssel entschieden, dass Fotobücher (in Größe DIN A4) wie Fotoalben klassifiziert werden sollen [EUR-Lex- 32015R2254], wodurch es in der ganzen Europäischen Union zu einem Produkt oder einer Dienstleistung zum vollen Mehrwertsteuersatz wird, einschließlich jenen Mitgliedsländern, die Fotoalben derzeit als Bücher klassifizieren. Das Fotoalbum-Urteil bringt Österreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich in Einklang mit dem Rest der EU. Zudem beendet es die Praxis einiger britischer und deutscher Fotolabore, die gedruckte Fotobücher mit niedrigem Umsatzsteuersatz an Verbraucher in EU-Ländern verkauften, in denen lokale Unternehmen die volle Umsatzsteuer erheben.